Als wir Ende Juni 2025 die ersten Anrufe besorgter Unternehmer aus der Wiener Innenstadt erhielten, war uns sofort klar: Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) hat die österreichische Wirtschaft erreicht. Ein Kunde aus dem ersten Bezirk erzählte uns verzweifelt, dass er erst durch eine Kundenbeschwerde erfahren hatte, welche rechtlichen Verpflichtungen seit dem 28. Juni 2025 gelten.
Diese Situation kennen wir aus hunderten Beratungsgesprächen in der Bundeshauptstadt. Während sich manche Unternehmen bereits 2024 vorbereitet haben, stehen andere noch heute vor der Frage: Was bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz konkret für unser Geschäft?
Als certified Accessibility Expert und IAAP-zertifizierte Spezialisten begleiten wir Wiener Unternehmen durch alle Aspekte des BaFG. Von der ersten Rechtsanalyse über die technische Umsetzung bis zur langfristigen Compliance-Strategie – wir kennen jeden Paragraphen und jede Ausnahme des Gesetzes.
Das Barrierefreiheitsgesetz ist mehr als nur eine weitere EU-Richtlinie. Es verändert grundlegend, wie digitale Produkte und Dienstleistungen in Österreich angeboten werden müssen. Strafen bis zu 80.000 Euro machen das Thema für jeden Unternehmer relevant – egal ob Start-up in der Leopoldstadt oder etabliertes Unternehmen am Ring.
Wir sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen verstehen, korrekt umsetzen und dauerhaft einhalten. Denn Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht – sie öffnet neue Märkte und stärkt Ihr Unternehmensimage nachhaltig.

Gesetzliche Grundlagen & Anwendungsbereich verstehen
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und gilt seit 28. Juni 2025 verpflichtend. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Produkte und Dienstleistungen konkret betroffen sind: E-Commerce-Websites, Online-Banking, E-Ticketing-Systeme, digitale Zahlungsterminals, Smartphones, Computer und Smart-TV-Geräte.
Besonders wichtig für Wiener Unternehmen: Nicht alle Betriebe sind gleich betroffen. Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von Dienstleistungen ausgenommen. Wir analysieren gemeinsam Ihren spezifischen Fall und klären, ob und in welchem Umfang Sie gesetzlich verpflichtet sind.
Rechtliche Verpflichtungen & Ausnahmen im Detail
Die Gesetzeslage ist komplex: Während neue Produkte sofort den Anforderungen entsprechen müssen, gelten für bestehende Angebote Übergangsfristen bis zu fünf Jahren. Wichtige Ausnahme: Websites und Online-Shops müssen ohne Übergangszeit ab 28. Juni 2025 barrierefrei sein.
Wir kennen alle Schlupflöcher und legitimen Ausnahmen des BaFG. Eine „unverhältnismäßige Belastung“ oder „grundlegende Änderung“ kann unter bestimmten Umständen eine Befreiung rechtfertigen. Unsere IAAP-zertifizierten Experten prüfen diese Möglichkeiten rechtssicher für Ihr Unternehmen.


Strafen & Marktüberwachung – Was droht bei Verstößen
Das Sozialministeriumservice überwacht als zentrale Behörde die Einhaltung des BaFG in ganz Österreich. Geldstrafen bis zu 80.000 Euro können bei Verstößen verhängt werden – doch der Grundsatz „Beraten vor Strafen“ gilt bei erstmaligen oder geringfügigen Übertretungen.
Verbraucher, die Wirtschaftskammer, der Österreichische Behindertenrat und andere Organisationen können Verstöße melden. Wir bereiten Sie auf mögliche Prüfungen vor und entwickeln wasserdichte Dokumentationsstrategien, die Ihre Compliance-Bemühungen nachweisen.
Technische Anforderungen & Standards (WCAG 2.1, EN 301 549)
Das BaFG verweist auf konkrete technische Standards: Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA und die europäische Norm EN 301 549 bilden das Fundament. Diese Standards definieren exakt, wie Websites, Apps und digitale Interfaces gestaltet werden müssen.
Konformitätsvermutung greift, wenn Sie harmonisierte EU-Normen einhalten. Wir übersetzen die komplexen technischen Vorgaben in praktische Handlungsschritte für Ihr Wiener Unternehmen und sorgen für rechtssichere Implementierung.


Übergangsfristen & Implementierungsstrategie
Selbstbedienungsterminals wie Bankomaten dürfen bis 2040 weiterbetrieben werden, Dienstleistungsverträge vor dem 28. Juni 2025 bestehen maximal fünf Jahre fort. Wir entwickeln individuelle Zeitpläne, die alle gesetzlichen Fristen berücksichtigen und Ihr Budget schonen.
Für Unternehmen in der Donaumetropole bedeutet das: Strategische Planung statt panischem Aktionismus. Unsere bewährte Roadmap führt Sie Schritt für Schritt zur vollständigen BaFG-Compliance.
Ihre nächsten Schritte zur BaFG-Compliance – Wir begleiten Sie
Als einer der ersten IAAP-zertifizierten Accessibility Experts in Wien haben wir bereits über 150 österreichische Unternehmen erfolgreich durch die Gesetzesanforderungen geführt. Vom Start-up in Ottakring bis zum Konzern in der City – unsere Expertise erstreckt sich über alle Branchen und Unternehmensgrößen.
Was Sie jetzt konkret tun können
1. Barrierefreiheitserklärung erstellen
Jedes betroffene Unternehmen benötigt eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung nach BaFG. Wir erstellen diese für Sie vollständig rechtskonform und aktualisieren sie bei Änderungen. Unsere Vorlagen wurden bereits von der Marktüberwachungsbehörde geprüft und als mustergültig eingestuft.
2. Website-Audit & WCAG-Compliance-Check
Unser kostenloser Erstcheck zeigt binnen 48 Stunden die kritischsten Barrieren Ihrer Website auf. Danach führen wir ein vollständiges Audit nach WCAG 2.1 Level AA durch – inklusive automatisierter Tests und manueller Prüfung durch Nutzer mit Behinderungen.
3. Rechtssichere Dokumentation aufbauen
Die Behörden verlangen Nachweise Ihrer Compliance-Bemühungen. Wir entwickeln ein wasserdichtes Dokumentationssystem, das bei Kontrollen vollständig überzeugt. Drei Wiener Mandanten haben bereits Behördenprüfungen dank unserer Vorbereitung ohne Beanstandungen bestanden.
4. Mitarbeiterschulungen & interne Prozesse
Barrierefreiheit ist Teamarbeit. Wir schulen Ihre Entwickler, Designer und Content-Manager in den BaFG-Anforderungen. Unsere interaktiven Workshops in Wien haben bereits über 300 Fachkräfte zu Barrierefreiheits-Champions gemacht.
5. Kontinuierliche Überwachung etablieren
Nach der Erstimplementierung sorgen wir für dauerhafte Compliance. Unser Monitoring-System überwacht automatisch Änderungen und warnt bei kritischen Abweichungen – lange bevor die Marktüberwachung aktiv wird.
Warum Wiener Unternehmen auf uns vertrauen:
- Einzige IAAP-zertifizierte Beratung mit Schwerpunkt österreichisches Recht.
- Über 50 erfolgreich abgeschlossene BaFG-Projekte seit Inkrafttreten.
- Direkter Draht zu Behörden und Fachverbänden in der Bundeshauptstadt.
- 100% Erfolgsquote bei Compliance-Prüfungen unserer Kunden.
Alles zum Thema Barrierefreiheit
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Kostenloser Barrierefreiheits-Check: Senden Sie uns Ihre Website-URL und erhalten Sie binnen 48 Stunden eine erste Einschätzung Ihres BaFG-Status. Völlig unverbindlich und mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Service-Abdeckung: Wir betreuen Unternehmen in Wien und ganz Österreich – von Vorarlberg bis Burgenland. Unser Hauptsitz in der Bundeshauptstadt ermöglicht persönliche Beratung und kurze Reaktionszeiten.
Kontakt & Beratung in Wien:
Telefonische Erstberatung:
Täglich 9-17 Uhr
Express-Analyse:
office@digital-now.com
Persönliche Beratung:
Termine in ganz Wien möglich
Online-Sprechstunde:
Jeden Mittwoch 14-16 Uhr
Warten Sie nicht, bis die erste Beschwerde oder Behördenprüfung kommt.
Das Barrierefreiheitsgesetz wartet nicht – Ihre Compliance sollte es auch nicht tun.