Was Sie tun können, wenn digitale Barrieren gefunden werden
Wenn Sie auf einer Website oder in einer mobilen Anwendung einer öffentlichen Stelle auf digitale Barrieren stoßen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Hier haben wir die wichtigsten Schritte zusammengefasst, die Sie unternehmen können, um Barrierefreiheit erfolgreich durchzusetzen.
Schritt 1: Direkte Kontaktaufnahme mit der betroffenen Einrichtung
Ansprechperson finden und kontaktieren
Den Kontakt der zuständigen Person finden Sie in der Barrierefreiheitserklärung der jeweiligen Website. Diese Erklärung ist verpflichtend und muss auf jeder öffentlichen Website verfügbar sein.
Warum dieser Schritt wichtig ist:
- Direkte Kommunikation ermöglicht schnelle Lösungen
- Viele Probleme lassen sich unkompliziert beheben
- Sie sparen Zeit und Aufwand
Was Sie bei der Kontaktaufnahme beachten sollten:
- Konkrete Beschreibung der gefundenen Barrieren
- Screenshots oder genaue Angabe der betroffenen Seiten
- Freundlicher, konstruktiver Ton

Schritt 2: Beschwerdestellen kontaktieren

Wenn kein Kontakt möglich oder kein zufriedenstellendes Ergebnis
Sollten Sie mit der Einrichtung selbst keinen Kontakt aufnehmen können oder nach der Kontaktaufnahme kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt haben, können Sie sich an die entsprechenden Beschwerdestellen wenden.
Zuständigkeiten der Beschwerdestellen
Für Bundesländer:
- Bei öffentlichen Websites oder Apps eines Bundeslandes wenden Sie sich direkt an die regionale Beschwerdestelle des jeweiligen Bundeslandes
Für Bundesebene:
- Bei digitalen Angeboten des Bundes kontaktieren Sie die Beschwerdestelle des Bundes
Bei Unklarheiten: Wenn Sie nicht wissen, welche Beschwerdestelle zuständig ist, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Bundes wenden. Diese leitet Ihre Beschwerde in Abstimmung mit Ihnen an die richtige Stelle weiter.
Schritt 3: Antwort der Beschwerdestelle erhalten
Was Sie erwarten können
Die kontaktierte Stelle informiert Sie darüber, wie sie mit Ihrer Anfrage weiter vorgehen wird. Dabei erhalten Sie:
- Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde
- Zeitplan für die Bearbeitung
- Nächste Schritte im Verfahren
- Kontaktdaten für Rückfragen
Häufige Fragen und Antworten
Die Beschwerdestelle des Bundes hat zur besseren Übersicht Antworten auf die häufigsten Fragen von Beschwerdeführer:innen veröffentlicht. Diese helfen Ihnen bei der Orientierung im Verfahren.

Schritt 4: Schlichtungsverfahren einleiten

Wann Schlichtung möglich ist
Das Behindertengleichstellungspaket verankert den Schutz vor Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. In manchen Fällen stellen Verstöße gegen die Web-Zugänglichkeits-Richtlinie Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung dar.
Vorteile des Schlichtungsverfahrens
Kostenlos und formlos:
- Sie brauchen keine Anwältin oder keinen Anwalt
- Keine Gerichtskosten oder Verfahrensgebühren
- Unbürokratisches Verfahren
Einfache Voraussetzungen:
- Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie eine Behinderung haben
- Ein Behinderten-Pass oder Behinderten-Ausweis ist nicht erforderlich
Unterstützung im Schlichtungsverfahren
Vertrauensperson mitnehmen: Sie können eine Vertrauensperson zum Schlichtungsgespräch mitnehmen.
Professionelle Vertretung: Das Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen kann Sie vertreten.
Kontaktdaten:
- Adresse: Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
- Telefon: 0800 80 80 16 (kostenlos)
- E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at
Schritt 5: Klage bei Gericht einreichen
Wenn Schlichtung nicht erfolgreich ist
Falls die Schlichtung beim Sozialministeriumservice keine Lösung bringt, können Sie klagen.
Voraussetzungen für eine Klage:
- Bestätigung, dass die Schlichtung nicht erfolgreich war
- Mit dieser Bestätigung können Sie Ansprüche beim Gericht geltend machen
Rechtliche Möglichkeiten
Schadensersatz: Unter bestimmten Umständen können Sie Schadensersatz geltend machen.
Unterlassung: Sie können die Beseitigung der Barrieren gerichtlich durchsetzen.

Wichtige Kontakte und Anlaufstellen
Beschwerdestelle des Bundes
Zuständig für alle Beschwerden bezüglich digitaler Angebote des Bundes und als erste Anlaufstelle bei Unklarheiten über Zuständigkeiten.
Regionale Beschwerdestellen
Jedes Bundesland verfügt über eigene Beschwerdestellen für regionale öffentliche Websites und Apps.
Sozialministeriumservice
Zuständig für Schlichtungsverfahren bei Diskriminierung aufgrund von Behinderung.
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen
Bietet kostenlose Beratung und Vertretung in Gleichbehandlungsangelegenheiten.
Tipps für ein erfolgreiches Beschwerdeverfahren
Dokumentation ist entscheidend
Was Sie dokumentieren sollten:
- Screenshots der problematischen Bereiche
- Datum und Uhrzeit des Auftretens
- Verwendeter Browser und Hilfsmittel
- Konkrete Beschreibung der Barrieren
Konstruktive Kommunikation
Erfolgreiche Kommunikation bedeutet:
- Sachliche Beschreibung der Probleme
- Konstruktive Lösungsvorschläge
- Verständnis für Umsetzungszeiten
- Dokumentation aller Kontakte
Rechtliche Unterstützung nutzen
Kostenlose Hilfe in Anspruch nehmen:
- Beratung durch Behindertenanwältin
- Unterstützung von Behindertenorganisationen
- Informationen der Beschwerdestellen
Rechtliche Grundlagen
Web-Zugänglichkeits-Richtlinie (WCAG)
Die europäische Web-Zugänglichkeits-Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote.
Behindertengleichstellungsgesetz
Das österreichische Behindertengleichstellungsgesetz schützt vor Diskriminierung und ermöglicht Schlichtungsverfahren.
Barrierefreiheitsgesetz
Das neue Barrierefreiheitsgesetz erweitert die Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit auf private Unternehmen.
Diese Informationsseite dient als Leitfaden für das Beschwerdeverfahren bei digitalen Barrieren in Österreich. Wir empfehlen, bei konkreten Fällen professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.